Tarife

Tarife

Einzel-Psychotherapie, Paar-Psychotherapie, Lehrtherapie IIBS, Supervision
Einzel-Psychotherapie, Paar-Psychotherapie, Lehrtherapie IIBS, Supervision

Erstsitzungen
Erstsitzungen sind bar oder mit TWINT (Fr. 173.-) zu bezahlen (wird rückerstattet nach dem Zahlungseingang der ersten Rechnung).

Erstsitzungen
Erstsitzungen sind bar oder mit TWINT (Fr. 173.-) zu bezahlen (wird rückerstattet nach dem Zahlungseingang der ersten Rechnung).

Grundversicherung
Seit dem 1.7.2022 wird die Psychotherapie durch die Grundversicherung übernommen für vorerst 15 Sitzungen. Voraussetzung dafür ist eine von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellte Anordnung für psychologische Psychotherapie.

WICHTIG: Die Anordnung muss vor der Erstsitzung datiert sein und bei der Erstsitzung mitgebracht werden.

Die Anordnung kann nochmals für weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Anschliessend wird ein Bericht verlangt für eine allfällige weitere Verlängerung.

Grundversicherung

Seit dem 1.7.2022 wird die Psychotherapie durch die Grundversicherung übernommen für vorerst 15 Sitzungen. Voraussetzung dafür ist eine von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellte Anordnung für psychologische Psychotherapie.

WICHTIG: Die Anordnung muss vor der Erstsitzung datiert sein und bei der Erstsitzung mitgebracht werden.

Die Anordnung kann nochmals für weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Anschliessend wird ein Bericht verlangt für eine allfällige weitere Verlängerung.

 

Zusatzversicherung
Zusatzversicherte mit Einschluss von Psychologischer oder Nicht-Ärztlicher Psychotherapie haben bis 1.7.2022 Teil-Leistungen von der Krankenkasse erhalten. 

Zurzeit bezahlen die meisten Krankenkassen keine Leistungen mehr aus der Zusatzversicherung. Bitte vor Therapiebeginn genau abklären wie die Krankenkasse damit umgeht.

Zusatzversicherung

Zusatzversicherte mit Einschluss von Psychologischer oder Nicht-Ärztlicher Psychotherapie haben bis 1.7.2022 Teil-Leistungen von der Krankenkasse erhalten. 

Zurzeit bezahlen die meisten Krankenkassen keine Leistungen mehr aus der Zusatzversicherung. Bitte vor Therapiebeginn genau abklären wie die Krankenkasse damit umgeht.

IV/Unfall-Versicherungen und Lehr-Therapien IIBS
Bezahlt die IV/Unfall-Versicherung die Psychotherapie, gelten besondere Tarife, ebenso bei Lehr-Therapien im Rahmen des Internationalen Institutes für Biosynthese IIBS.
IV/Unfall-Versicherungen und Lehr-Therapien IIBS
Bezahlt die IV/Unfall-Versicherung die Psychotherapie, gelten besondere Tarife, ebenso bei Lehr-Therapien im Rahmen des Internationalen Institutes für Biosynthese IIBS.

Paar-Psychotherapie

Wer die Kosten selbst übernehmen will (SelbstzahlerIn):

Für Paar-Psychotherapie gilt für Einzelsitzungen und fortlaufende Psychotherapien mit und ohne Zusatzversicherung ein Einheits-Tarif von CHF 200.- (50 Min.).

Wer die Kosten selbst übernehmen will (SelbstzahlerIn):

Einzel – Psychotherapie – Tarif – Strukturen

Einzelsitzung Einzel-Psychotherapie und Supervision (SelbstzahlerIn) (50 Min.):

CHF 170.- bis 190.-**

Fortlaufende Einzel-Psychotherapie (für SelbstzahlerIn) (50 Min.):

CHF 170.- bis 190.-**

Telefonische und E-Mail-«Sitzungen» sowie Aufwendungen für Berichte, Besprechungen, Akten-Studium u.ä. unterliegen dem gleichen Tarif wie Praxis-Sitzungen.

Abstufung der Tarife** (für SelbstzahlerIn)

CHF 6500.- *

CHF 170.-

CHF 6501.–* bis 7000.–*

CHF 180.-

Ab CHF 7001.-*

CHF 190.-

* Das Einkommen, wovon man lebt, unabhängig davon, ob es durch Lohnarbeit, selbstständige Tätigkeit, AHV/IV und Pensionskasse, Alimente oder Vermögen entsteht und unabhängig davon, ob das Einkommen für eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie gebraucht wird.

Bezahlungs-Modus (für SelbstzahlerIn) 

Es kann bar oder mit Monatsrechnung bezahlt werden.